Was sind Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte?
Neben einer etwaigen Fachanwaltschaft dürfen alle zugelassene Rechtsanwälte/ Rechtsanwältinnen ihre Spezialisierung durch Interessen- und/oder Tätigkeitsschwerpunkten angeben. Insgesamt dürfen fünf Schwerpunkte genannt werden - davon drei Tätigkeitsschwerpunkte.
Um ein Gebiet als Tätigkeitsschwerpunkt bezeichnen zu dürfen, muss der Rechtsanwalt/ die Rechtsanwältin nach seiner/ihrer Zulassung in diesem Gebiet mindestens zwei Jahre in erheblichem Umfang tätig gewesen sein.
Mit Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten dürfen Rechtsanwälte/ Rechtsanwältinnen werben, ohne dass diese Angaben von der Rechtsanwaltskammer überprüft werden.
Die Fachanwaltsordnung ist auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer einzusehen.