Schwerpunkt Arbeitsrecht
Susanne Zutz ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Das Arbeitsrecht umfasst alles, was mit dem Arbeitsverhältnis, mit dessen Beginn und Beendigung zusammenhängt, insbesondere:
- das Formulieren und Überprüfen von Arbeitsverträgen,
- das Beraten über Tarifrecht und Betriebsvereinbarungen, betriebliche Altersversorgung,
- Abwehr und Forderung von Löhnen, Schadenersatzansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis,
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht, z.B. bei Kündigungsschutzklagen,
- Beratung über Urlaubsansprüche und deren Durchsetzung oder Abwehr,
- Mutterschutzgesetz und Elternzeit,
- Beratung über die Möglichkeiten Teilzeitarbeit durchzusetzen oder abzuwehren,
- Befristung von Arbeitsverträgen,
- Beratung über Sperrzeiten und Ruhenstatbeständen gem. § 143 ff SGB III und Vertretung im Widerspruchsverfahren gegen das Arbeitsamt und die ggf. notwendige Klage beim Sozialgericht,
- Durchsetzung des Anspruches auf Arbeitslosengeld 1 und Abwehr z.B. einer Sperrzeit.