Was ist eine Fachanwältin?
Die Fachanwaltschaft ist geregelt in der Fachanwaltsordnung (FAO). Diese Bezeichnung wird offiziell durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen. Fachanwaltschaften gibt es u.a. für die Gebiete: Arbeitsrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht u.w.
Die Bezeichnung wird verliehen, nachdem die Anwältin/ der Anwalt besondere Kenntnisse auf dem jeweiligen Gebiet nachgewiesen hat:
- nach einem speziellen Lehrgang, der mit drei Klausuren und ggf. einer mündlichen Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer abgeschlossen wird,
- durch den Nachweis, dass die Anwältin/der Anwalt eine Vielzahl von Fällen in diesem Rechtsgebiet bearbeitet hat.
Die Fachanwaltsordnung ist auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer einzusehen.