Honorar
Das Honorar richtet sich nach der Art des Mandates. Der Umfang der Tätigkeit sowie der Streit- oder Gegenstandswert sind für die Höhe der Gebühren maßgeblich. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt seit dem 01.07.2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Gebühren für die Beratung sind frei zu vereinbaren, vgl. § 34 RVG. Die Gebühren für die außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeiten werden nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet, wie sie im RVG geregelt sind. Die Vergütung für die Beratung mit der Anwältin wird gem. § 34 RVG frei vereinbart, wobei die Höhe der Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zum Leistungsumfang, Verantwortung und Haftungsrisiko der Rechtsanwältin und der Bedeutung für den Mandanten/die Mandantin liegen wird. Es kann eine Zeitvergütung vereinbart werden oder auch in Anlehnung an den bis zum 30.06.2006 gesetzlich geltenden ab 01.07.2006 aufgehobenen Gebührenrahmen eine Vergütung vereinbart werden. Pauschalgebühren sind möglich. Diese Vergütung wir in einem ersten Gespräch ausführlich erörtert werden. Auch die Website der Bundesrechtsanwaltskammer informiert ausführlich über die Berechnung von Anwaltsgebühren.