Kanzlei Zutz & Hedwig
Schwerpunkte
Familienrecht

Scheidung

Der Antrag auf Scheidung kann nur mit einer Rechtsanwältin/ einem Rechtsanwalt eingereicht werden.

Es bedarf nur einer Voraussetzung für die Scheidung einer Ehe: Sie muss gescheitert sein. Vom Grundsatz, dass eine gescheiterte Ehe geschieden werden kann, gibt es Ausnahmen, über deren Vorliegen es in der Regel der anwaltlichen Beratung bedarf.

Eine Ehe kann einvernehmlich geschieden werden, wenn beide Partner seit einem Jahr getrennt leben, ein Partner die Scheidung beantragt und der andere zustimmt und wenn die Folgesachen wie Kindes- und Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Hausrat und Ehewohnung geregelt sind (beispielsweise in einer Scheidungsfolgenvereinbarung). Eine Scheidung vor Ablauf dieses Trennungsjahres wird nur in Härtefällen ausgesprochen. Diese sind von der Rechtsprechung sehr eng begrenzt.

Wenn ein Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt, muss der Scheidungswillige konkret begründen und ggf. beweisen, weshalb die Ehe aus seiner Sicht nicht fortgesetzt werden kann. Spätestens drei Jahre nach der Trennung des Paares bedarf es nicht mehr der Zustimmung des Ehepartners, damit die Ehe als unwiderleglich gescheitert gilt und geschieden wird.