Kanzlei Zutz & Hedwig
Schwerpunkte
Verkehrsrecht

Polizeikontrolle

Wer in eine Polizeikontrolle gerät, ist verpflichtet:

  • die Personal- und Kfz-Papiere auszuhändigen (Achtung: neben der AU-Bescheinigung muss seit einiger Zeit auch der HU-Bericht mitgeführt werden),
  • mitzuführende Gegenstände wie den Erste-Hilfe-Kasten und das Warndreieck zu zeigen,
  • die Polizeibeamten das Kfz überprüfen zu lassen,
  • zur Funktionsüberprüfung Ihre Fahrzeugbeleuchtung zu betätigen.

Die Polizei darf hingegen nicht verlangen,

  • dass der Halter das Kfz wendet und der Polizei folgt,
  • dass zur Sache ausgesagt oder ein Anhörungsfragebogen ausgefüllt wird,
  • dass ein Atemalkoholtest (sog. "Röhrchen-Blasen") erlaubt wird oder Angaben über Alkoholkonsum gemacht werden. Bei entsprechendem Verdacht darf jedoch eine Anordnung einer ärztlichen Blutentnahme erfolgen. Für diesen Fall wird man zur Polizei oder in ein Krankenhaus gebracht.

Es empfiehlt sich, während der Kontrolle freundlich und höflich zu bleiben. Falls die Polizeibeamten während der Kontrolle ihre Rechte überschreiten, sollte man sich vorsorglich die Namen und die Dienstnummer mitteilen lassen.