Kanzlei Zutz & Hedwig
Schwerpunkte
Mietrecht

Kündigungsgründe

Der Vermieter kann nur aus Gründen berechtigten Interesses einen unbefristeten Mietvertrag kündigen. Diese Gründe muss er in seinem Kündigungsschreiben genau ausführen. Ein berechtigtes Interesse des Vermieters den Vertrag zu kündigen, liegt vor bei:

  • der schuldhaften, erheblichen Verletzung vertraglicher Pflichten des Mieters (z. B. erheblicher Mietrückstand oder der vertragswidrige Gebrauch der Wohnung, dauernde unpünktliche Zahlung, wiederholte, grobe Verstöße gegen die Hausordnung).
  • einem Eigenbedarf des Vermieters für sich, seine Familienangehörigen oder weitere Angehörige seines Haushalts. Für Eigenbedarf nach Umwandlung von Miet- und Eigentumswohnungen gelten Sonderregelungen.
  • der Hinderung des Vermieters an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks wenn der Vermieter hierdurch erhebliche Nachteile erleiden würde.

Es empfiehlt sich, zur Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung Rechtsrat einzuholen.