Kanzlei Zutz & Hedwig
Schwerpunkte
Familienrecht

Ehe- oder Partnerschaftsvertrag

Lassen Sie sich vor Ihrer Eheschließung von einer Anwältin/ einem Anwalt beraten, in wieweit für Ihre Partnerschaft ein Ehevertrag und/oder ein Partnerschaftsvertrag anzuraten ist.

Je stärker die eheliche Lebensgemeinschaft dann vom ehemaligen Rollenmodell abweicht, desto wichtiger ist es, mit einem Ehevertrag für den Fall vorzusorgen, der in Deutschland bei nahezu jeder zweiten Ehe eintritt: die Scheidung. Häufig sind beide Partner berufstätig und/ oder bringen eigene Vermögenswerte ein.

Ein Ehevertrag kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben Regelungen treffen, die an die persönlichen Verhältnisse angepasst sind. Ein solcher Vertrag schafft Klarheit im Fall der Trennung und hilft Auseinandersetzungen in einem Scheidungsverfahren zu verhindern.