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Schwerpunkte im Zwangsvollstreckungsrecht sind:
- die Pfändung von Forderungen,
- die Beantragung des kombinierten Zwangsvollstreckungsverfahrens sowie der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung,
- die Immobiliarvollstreckung (Zwangssicherungshypothek),
- die Auswertung von Vermögensverzeichnissen, Sicherungsvollstreckung,
- die Überwachung von weiteren Zwangsvollstreckungsfristen.

