Kanzlei Zutz & Hedwig
Schwerpunkte

Zwangsvollstreckungsrecht.gif
Schwerpunkte im Zwangsvollstreckungsrecht sind:

  • die Pfändung von Forderungen,
  • die Beantragung des kombinierten Zwangsvollstreckungsverfahrens sowie der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung,
  • die Immobiliarvollstreckung (Zwangssicherungshypothek),
  • die Auswertung von Vermögensverzeichnissen, Sicherungsvollstreckung,
  • die Überwachung von weiteren Zwangsvollstreckungsfristen.