Kanzlei Zutz & Hedwig
Schwerpunkte
Schwerpunkte

Was sind Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte?

Neben einer etwaigen Fachanwaltschaft dürfen alle zugelassene Rechtsanwälte/ Rechtsanwältinnen ihre Spezialisierung durch Interessen- und/oder Tätigkeitsschwerpunkten angeben. Insgesamt dürfen fünf Schwerpunkte genannt werden - davon drei Tätigkeitsschwerpunkte.

Um ein Gebiet als Tätigkeitsschwerpunkt bezeichnen zu dürfen, muss der Rechtsanwalt/ die Rechtsanwältin nach seiner/ihrer Zulassung in diesem Gebiet mindestens zwei Jahre in erheblichem Umfang tätig gewesen sein.

Mit Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten dürfen Rechtsanwälte/ Rechtsanwältinnen werben, ohne dass diese Angaben von der Rechtsanwaltskammer überprüft werden.

Die Fachanwaltsordnung ist auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer einzusehen.

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