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Zum Mietrecht gehören u.a.:
- die Beratung und Vertretung bei Kündigungen von Mietverhältnissen sowie bei Räumungsklagen.
- Die Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen und die Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungen,
- Beratung und Vertretung bei Ansprüchen auf Beseitigung von Mietmängeln,
- Abwehr und Durchsetzung von Mietzinsforderung,
- Durchsetzung der Rückzahlung der Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses,
- Vertretung in Wohnungseigentumsangelegenheiten.

