Kanzlei Zutz & Hedwig
Schwerpunkte
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Was ist eine Fachanwältin?

Die Fachanwaltschaft ist geregelt in der Fachanwaltsordnung (FAO). Diese Bezeichnung wird offiziell durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen. Fachanwaltschaften gibt es u.a. für die Gebiete: Arbeitsrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht u.w.

Die Bezeichnung wird verliehen, nachdem die Anwältin/ der Anwalt besondere Kenntnisse auf dem jeweiligen Gebiet nachgewiesen hat:

  • nach einem speziellen Lehrgang, der mit drei Klausuren und ggf. einer mündlichen Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer abgeschlossen wird,
  • durch den Nachweis, dass die Anwältin/der Anwalt eine Vielzahl von Fällen in diesem Rechtsgebiet bearbeitet hat.

Die Fachanwaltsordnung ist auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer einzusehen.

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