Kanzlei Zutz & Hedwig
Schwerpunkte

Arbeitsrecht
Susanne Zutz ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Das Arbeitsrecht umfasst alles, was mit dem Arbeitsverhältnis, mit dessen Beginn und Beendigung zusammenhängt, insbesondere:

  • das Formulieren und Überprüfen von Arbeitsverträgen,
  • das Beraten über Tarifrecht und Betriebsvereinbarungen, betriebliche Altersversorgung,
  • Abwehr und Forderung von Löhnen, Schadenersatzansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis,
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht, z.B. bei Kündigungsschutzklagen,
  • Beratung über Urlaubsansprüche und deren Durchsetzung oder Abwehr,
  • Mutterschutzgesetz und Elternzeit,
  • Beratung über die Möglichkeiten Teilzeitarbeit durchzusetzen oder abzuwehren,
  • Befristung von Arbeitsverträgen,
  • Beratung über Sperrzeiten und Ruhenstatbeständen gem. § 143 ff SGB III und Vertretung im Widerspruchsverfahren gegen das Arbeitsamt und die ggf. notwendige Klage beim Sozialgericht,
  • Durchsetzung des Anspruches auf Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe.