Kanzlei Zutz & Hedwig
Kanzlei

Über das Fortbildungszertifikat

Sowohl Anwältin Susanne Zutz als auch Anwältin Petra Hedwig wurde das Fortbildungszertifikat verliehen.

Das Fortbildungszertifikat wird von der Bundesrechtsanwaltskammer auf Antrag
verliehen. Es bestätigt, dass die Anwältin die von der Rechtsanwaltskammer
festgelegten Fortbildungsanforderungen erfüllt hat. Das Fortbildungszertifikat umfasst insgesamt vier sog. Module:

I. Materielles Recht
II. Berufsrecht einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht,
III. Verfahrens- und Prozessrecht
IV. Betriebs- Personal- oder Verhandlungsführung.

Voraussetzung für die Erlangung des Fortbildungszertifikates ist, dass die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt eine Punktzahl von insgesamt mindestens 360 Punkten erreicht hat, die auf die unterschiedlichen Module wie folgt verteilt sein müssen:

  • Aus Modul I sind mind. 240 Punkte in drei Jahren nachzuweisen.
  • Aus dem Modul II sind mindestens 60 Punkte in drei Jahren nachzuweisen.
  • Aus den Modulen III und IV sind insgesamt 60 Punkte in drei Jahren nachzuweisen.
  • Es müssen mindestens 180 Punkte aus Seminaren oder Fachveranstaltungen
    nachgewiesen werden.

Die verschiedenen Formen der anzuerkennenden Fortbildung pro Modul werden wie folgt bewertet:

  • Seminare und Fachveranstaltungen, an denen die Rechtsanwältin hörend oder
    dozierend teilgenommen hat, 10 Punkte pro Stunde
  • Eigenstudium (Studium der Fachliteratur, E-Learning) 10 Punkte pro Jahr
  • Prüfertätigkeit 30 Punkte pro Prüfung, maximal 60 Punkte im Jahr
  • Qualitätszirkel und Gesprächskreise 10 Punkte pro Jahr
  • Juristische Fachveröffentlichungen 20 bis 50 Punkte pro Veröffentlichung, maximal 50 Punkte pro Jahr.